In der Presseinfo Nr. 33 | vom 22.07.2024 teilt die Bundesagentur für Arbeit mit, dass ab dem 22. Juli 2024 Bürgerinnen und Bürger die digitalen Dienstleistungen (eServices) der Bundesagentur für Arbeit einfach und sicher auch mit der BundID nutzen können. Dies umfasst Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen.

BundID: Zugang zu den digitalen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit über zentrales Nutzerkonto – Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration