Im Durchschnitt des Jahres 2023 sind in rund 320.000 Bedarfsgemeinschaften im SGB II (Bürgergeld) die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung höher gewesen als die anerkannten Kosten dafür. Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft entspricht das einem Anteil von 12,2 Prozent. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12470) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke aus. Bezogen auf die Bedarfsgemeinschaften, in denen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung höher waren als die anerkannten Kosten, betrug die durchschnittliche Differenz danach rund 103 Euro pro Monat (in NRW: rd. 90 Euro; Düsseldorf: rd. 127; Hamm: 129; Mühlheim: 136 Euro). Im Durchschnitt des Jahres 2023 überstiegen dabei in rund 116 000 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung die anerkannten Kosten. Die durchschnittliche Differenz betrug bei ihnen rund 124 Euro, in Ein- ersonenhaushalten betrug sie rd. 87 Euro mtl.
Antwort der Bundesregierung vom 02.08.2024, Drs. 20/12470, mit weiteren Daten.

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