Liebe Leser*innen,
liebe Kolleg*innen,

vor Ihnen liegt die Oktober-Ausgabe des „NRW Infodienst Schuldnerberatung“ mit interessanten und aktuellen Beiträgen aus dem Arbeitsfeld Schuldnerberatung.

Die Artikel aller Ausgaben finden Sie über die Schlagwortsuche auf:
https://www.fbsb-nrw.de/info-center/

Ihre Fachberatung bietet unter anderem mit diesem Infodienst zeitnah Informationen und Handreichungen zu allen Themen der Schuldnerberatung.

Eine Idee von Fachberatung ist, dass nicht jede Beratungsstelle und nicht jede Fachkraft nach den neuesten Entwicklungen in ihrem Arbeitsfeld Ausschau halten muss. Das wird sich zukünftig ändern, wenn die Kürzungspläne der Landesregierung umgesetzt werden.

Erinnern sie sich noch an die Einführung der InsO (lange her) oder, aus Zeit, an die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens oder an das „PKoFoG“? Oder an die Regelungen zu Beginn der Corona-Pandemie und an die etwas später eingeführten Verbesserungen beim Energiesperrschutz, Stichwort Moratorium? Oder an die Anforderungen durch die plötzliche Digitalisierung der Beratung? Entsinnen Sie sich, was der Stärkungspakt war? Denken Sie an die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, an Ihre Beratungskompetenzen, eine Ihrer wichtigsten Fähigkeiten, jedenfalls in Abgrenzung zu gewerblichen und anwaltlichen Angeboten? Stellen Sie sich die Belastungen Ihrer Arbeit im Umgang z. B. mit psychisch auffälligen Ratsuchenden vor? Wissen Sie noch, dass die Anerkennungsrichtlinien  für Verbraucherinsolvenzberatung grundlegend neu gefasst und die Finanzierung der Verbraucherinsolvenzberatung ausgeweitet wurden (wenn auch unzureichend), verbunden mit neuen Finanzierungsrichtlinien? Zu allen Fragen und Themen informiert und unterstützt die Fachberatung, organisiert Fortbildungen, Workshops und Arbeitskreise. Und einige der Rahmenbedingungen wurden durch uns zugunsten der Beratung positiv beeinflusst.

Wenn diese Fachberatung wegfällt, dann müssten die gut 200 anerkannten gemeinnützigen Beratungsstellen in NRW und die zahlreichen weiteren (integrierten) Beratungsangebote sich jeweils eigenständig die notwendigen Informationen und Fortbildungen besorgen. Das dürfte kaum oder nur auf Kosten wertvoller, ohnehin zu knapper Ressourcen gelingen, die für die Fallarbeit vor Ort fehlen würden. Wir glauben noch nicht, dass die Politik in NRW dies will. Wenn doch – fragen Sie einmal Ihre örtlichen Landtagsabgeordneten -, dann schwächt sie die örtliche Schuldnerberatung, mit allen absehbaren Folgen für die eigentlich Betroffenen dieser Spar-Politik: den überschuldeten Menschen.

Die Themen-Beispiele finden Sie fast alle übrigens auf der Seite der Fachberatung Schuldnerberatung NRW https://www.fbsb-nrw.de, die neben diesem Infodienst und der Fortbildungsseite https://www.fortbildung-schuldnerberatung-nrw.de/ ein zentrales Angebot ists, das von den Kürzungsplänen betroffen ist.

Ihre Redaktionsteam

NRW Infodienst Schuldnerberatung Oktober 2024

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration