Die Änderung des § 1 Abs. 4 AsylbLG“ ist am 30.04.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und Anfang November in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat beschlossen, den Regelsatz für Menschen im Grundleistungsbezug nach § 3 AsylbLG im Jahr 2025 zu kürzen. Im Gegensatz zu den Leistungen nach SGB II, SGB XII und den Analogleistungen nach § 2 AsylbLG sollen die Regelsätze nicht eingefroren bleiben, sondern um 13 bis 19 Euro sinken. Begründet wird dies vom sozialdemokratisch geführten BMAS damit, dass eine Bestandsschutzregelung für den Leistungsbezug nach § 3 AsylbLG nicht vorgesehen sei. Die neuen Sätze findet man im Bundesgesetzblatt.
Leistungsstreichungen für Dublin-Geflüchtete in Kraft, Leistungsverkürzungen für alle ab 2025 – Tacheles Sozialhilfe e. V.

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