Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Zugangsfiktion bei Bescheiden, die von Behörden erlassen werden. Das hat Auswirkungen auf die Rechtsbehelfsfristen, insbesondere die Widerspruchsfrist und die Klagefrist. Die Zugangsvermutung von Bescheiden gilt für das Bürgergeld, das Arbeitslosengeld, die Rente, das Kindergeld oder Wohngeld und viele weitere behördliche Schreiben. Die Zugangsfiktion bestimmt, wann ein Bescheid dem Adressaten als zugegangen gilt. Bis zum 31.12.2024 beträgt sie drei Tage, ab dem 1. Januar 2025 vier Tage. Hintergrund dieser Änderung ist das Postrechtsmodernisierungsgesetz. Der Gesetzgeber verlängerte darin die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen.
Weitere Infos: Thome Newsletter 38/2024 vom 02.11.2024
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