Tätigkeitsprofil
Einleitung
Die Entwicklung des Konsumentenkredits, Massenarbeitslosigkeit, stagnierende oder sinkende Realeinkommen führten in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts zu einem rasanten Anwachsen von Überschuldung in der Bevölkerung. Die Wohlfahrtsverbände, Kommunen und Verbraucherberatungen reagierten darauf mit dem Angebot der Schuldnerberatung. Seit Mitte der achtziger Jahre (spätestens seit 1989) ist dieses Angebot in seinen Kernfunktionen vereinheitlicht und fixiert in den Konzeptionen und Rahmenordnungen der Verbände. Rechtgrundlage der Schuldnerberatung war das damalige BSHG, die Förderung vollzog sich dementsprechend auf kommunaler Ebene. An dieser Situation hat sich auch mit der Überführung des BSHG’s in das SGB II und XII nichts geändert. Das Land NRW fördert die Schuldnerberatung seit 1990 indirekt über eine anteilige Finanzierung der Fachberatung. Rechtsgrundlage der Fachberatung sind die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Fachberaterinnen und Fachberatern für die Schuldnerberatung“ in der Fassung von Dezember 1992.
Anspruch und Aufgabe
Die Fachberatung Schuldnerberatung der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist die Interessenvertretung der einzelnen dieses Angebot vorhaltenden Einrichtungen und Mitgliedsorganisationen nach innen und außen. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung einer qualifizierten und wirksamen Beratung von überschuldeten Menschen.
Das Arbeitsfeld im Einzelnen
1) Konzeptionsentwicklung
2) Organisationsberatung
3) Fort- und Weiterbildung
4) Fachinformation
Fachberater/innen stellen einen regelmäßig aktualisierten Infodienst allen Schuldnerberatungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung. Sie informieren über aktuelle Ereignisse, die die Schuldnerberatung betreffen. Fachliche und branchenspezifische Entwicklungen werden von ihnen initiiert, begleitet und vorangetrieben. Den Beratungsstellen werden unentgeltlich Arbeitshilfen u.a. über die Homepage der Fachberatung Schuldnerberatung zur Verfügung gestellt.
Nebengelagerte Einrichtungen (Sucht-, Ehe- und Lebensberatungen, Tageseinrichtungen für Kinder, etc.) erhalten auf Anfrage Informationsmaterial.
5) Fachlicher Austausch
Zur Sicherung einer qualifizierten und wirksamen Beratung von überschuldeten Menschen bietet die Fachberatung Schuldnerberatung fachliche Unterstützung im Einzelfall an, organisiert Facharbeitskreise, Qualitätszirkel, Praktikerforen sowie Workshops auf örtlicher, Landes- und Bundesebene und bei Bedarf kollegiale Beratung.
6) Statistik
Die Erfassung und Aufbereitung des statistischen Datenmaterials dient der Dokumentation der sozialen Lage der Betroffenen und der Arbeit der Beratungsstellen gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Kostenträgern. Hierzu gehört auch die Anpassung der Statistik an geänderte Förderbedingungen.
7) Stellungnahmen und Zuarbeit
Die FachberaterInnen beraten die Landesregierung in sämtlichen Fragen der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung. Hierzu werden Stellungnahmen und Beurteilungen zu Gesetzesentwürfen, Gesetzesnovellierungen, Richtlinien, aktuellen Anfragen u.ä. erarbeitet, im Arbeitsausschuss abgestimmt und an die Fachreferate der Ministerien gegeben.
Die FachberaterInnen fungieren im Förderprogrammcontrolling Verbraucherinsolvenz als Schnittstelle zwischen MKFFI und den Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege.
8) Öffentlichkeitsarbeit
Fachberatung hilft dabei, zum einen die Situation der Überschuldeten und die Arbeit der Schuldnerberatung in der Öffentlichkeit darzustellen zum anderen die daraus erforderlichen sozial- und rechtspolitischen Initiativen zur Vermeidung von Verschuldung und zur Verbesserung der Lebenssituation von überschuldeten Menschen anzuregen.
Die FachberaterInnen informieren Multiplikatoren und andere soziale Dienste über das Dienstleistungsangebot der Schuldnerberatung und tragen somit dazu bei, einen hohen Bekanntheitsgrad der Leistungen der Schuldnerberatung in NRW sicherzustellen.
9) Prävention
Prävention ist eine Querschnittsaufgabe im Arbeitsfeld Schuldnerberatung, die sowohl eine personen- als auch strukturbezogene Dienstleistung ist. Fachberatung Schuldnerberatung leistet vornehmlich strukturbezogene Präventionsarbeit und sorgt für eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Sie initiiert und begleitet Präventionsangebote, sie sorgt z.B. für Gespräche mit Gläubigergruppen, Verwaltung und Energieversorgungsunternehmen. Jede Verbandsgruppe ist im Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz NRW vertreten.
10) Co-Beratung
Die Fachberatung Schuldnerberatung ist innerhalb des jeweiligen Verbandes Ansprechpartner für alle Fragen der Schuldnerberatung. Sie begleitet und unterstützt die vorhandenen Schuldnerberatungsstellen. Dies kann insbesondere durch die Installierung von Facharbeitskreisen oder auch durch Co-Beratung im Einzelfall geschehen. Fachberatung Schuldnerberatung ist Erstansprechpartner für Beratungsdienste aus anderen Beratungsfeldern.
Organisation der Fachberatung
Die Fachberatung Schuldnerberatung kann sowohl direkt an die zentrale Geschäftsstelle eines Spitzenverbandes oder durch Beauftragung des jeweiligen Spitzenverbandes an eine angegliederte Beratungsstelle erfolgen. Eine Erreichbarkeit der Fachberatung Schuldnerberatung wird über den Dienstsitz an mindestens zwei Tagen pro Woche (pro VZÄ) gewährleistet. Eine Vertretung innerhalb der jeweiligen Verbandsgruppe ist möglich.
Die Fachberatung Schuldnerberatung gewährleistet die Anbindung an den jeweiligen Spitzenverband, falls sie dort nicht direkt ansässig ist, und den regelmäßigen Austausch mit der Fachberatung der jeweiligen Verbände. Hierzu dient u.a. der Arbeitsausschuss Schuldnerberatung der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW. Im Hinblick auf eine verbandsübergreifende Willensbildung und Positionierung zu relevanten Themen für die Schuldnerberatung findet ein regelmäßiger Austausch und Abstimmungsprozess statt.
Für die o.g. Aufgaben ist der/die Fachberater/in zunächst Erstansprechpartner für seinen jeweiligen Spitzenverband. Je nach Bedarf, Anforderung, Umfang und Dringlichkeit müssen jedoch nicht alle Aufgaben von dem Fachberater persönlich wahrgenommen werden. Sie können auch in Kooperation und Absprachen innerhalb der jeweiligen Verbandsgruppe und auch verbandsübergreifend durchgeführt werden.
Beschlossen vom Arbeitsausschuss Schuldnerberatung in der Sitzung am 17.2.2010.
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