Mit diesem Pfändungsrechner lässt sich ermitteln, wieviel vom Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen nach § 850c ZPO pfandfrei bleibt. Angezeigt werden der Pfändungsbetrag, das pfandfreie Einkommen sowie eine auf die eingegebenen Daten beschränkte Pfändungstabelle. Dabei sind auch früher gültige Pfändungsfreigrenzen abrufbar.
Der ebenfalls auf der Homepage zu findende „Pfändungstabellen-Generator“ gibt größere Gestaltungsfreiheit, indem man hier eine auf untere und obere Einkommensgrenzen erweiterte individuelle Tabelle erstellen kann.

PfändungsrechnerPfändungstabellen-Generator