Auf der Bundesebene gab es bisher keine überverbandlich anerkannte Beschreibung des Arbeitsfeldes Schuldnerberatung. Mit dem vorliegenden Konzept „Soziale Schuldnerberatung“ ist es erstmals gelungen, einheitlich zu beschreiben, was Soziale Schuldnerberatung kennzeichnet.
Das Konzept stellt die vielfältigen Aufgaben, Leistungen und Funktionen der Sozialen Schuldnerbe-ratung dar. Es beinhaltet zentrale Aussagen zum Tätigkeitsumfang und zum Profil. Es werden grundlegende Informationen vermittelt, wie die Leistungen einer Sozialen Schuldnerberatung erbracht werden, welche Voraussetzungen für eine qualitativ wirksame Beratung gegeben sein müssen und unter welchen rechtlichen, institutionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen Schuldnerberatung geleistet wird.
Für diese an fachlichen Kriterien orientierte Form des Hilfsangebots hat sich der Begriff „Soziale Schuldnerberatung“ durchgesetzt, die in entsprechenden Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kommunen und Verbraucherzentralen praktiziert wird. Soziale Schuldnerberatung versteht sich als Beratungsangebot der Sozialen Arbeit und der Verbraucherberatung, die überschuldeten Kli-ent*innen Hilfestellung gibt, um eine wirtschaftliche Sanierung und psychosoziale Stabilität bei den Hilfesuchenden zu erreichen.

http://www.agsbv.de/wp-content/uploads/2018/04/2018_04_03_Konzept-Soziale-Schuldnerberatung_AGSBV.pdf