Das AG München hat entschieden, dass ein Fall der zulässigen Altersdiskriminierung vorliegt, wenn einer 84-jährigen Kundin eine Ratenzahlung verweigert wird. In dem zugrundeliegenden Fall ging es um einen Kaufvertrag, bei dem die Käuferin eine Zahlung in Raten wünschte, eine Bezahlform, die die Verkäuferin auch grundsätzlich anbietet. Zwar seien ältere Personen, die regelmäßig Renten oder Pensionen beziehen, grundsätzlich als solvente Schuldner einzustufen, da sie über ein geregeltes und sicheres Einkommen verfügten. Mit „gesteigertem Alter“ nehme aber auch das „Risiko des Ablebens“ zu. In diesem Fall ginge die „Sicherheit der regelmäßigen Rentenzahlungen (…) verloren“. Die Entscheidung ist durch das Berufungsgericht bestätigt und seit 9.1.2018 rechtskräftig. Pressemitteilung AG München vom 16.03.2018

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2018/21.php

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