Die Bundesregierung hat den Bericht über die Wirkungen des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vorgelegt. Aus der Unterrichtung über die Ergebnisse der Evaluierung des im Juli 2014 in wesentlichen Teilen in Kraft getretenen Gesetzes geht hervor, dass der Anteil der Schuldner, die eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren erlangen konnten, mit lediglich 0,78 Prozent sogar unter 1 Prozent liegt. Die vom Rechtsausschuss des Bundestages vorgegebene Zielmarke von 15 Prozent wurde deutlich verfehlt. Damit besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die Bundesregierung empfiehlt allerdings, die Erkenntnisse aus der Evaluation zunächst in die Verhandlungen zu dem Richtlinienvorschlag der Kommission (COM(2016) 723 final) einfließen zu lassen, der auch Regelungen zu einer Restschuld-befreiung natürlicher Personen enthalte.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/040/1904000.pdf
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