Die Diakonie versteht sich als Anwältin der Armen. Damit wird eine unbedingte Parteilichkeit beschrieben. Anwaltschaft ist aber auch kritisch zu reflektieren. Welche aktive Rolle haben die Betroffenen und wie kommen sie in diesem Prozess vor? Wenn Beteiligung gelingen und positiv erfahrbar sein soll, muss sie beschrieben werden können. Was sind Erfolgskriterien? Wann ist Beteiligung gelungen? Überwindung von Armut und Ausgrenzung bedeutet auch, Sprechfähigkeit und Durchsetzungsvermögen zu erlangen. Wer mit von Armut Betroffenen Beteiligungsprozesse startet, wird Fragen entwickeln. Es ist hilfreich, wenn die Suche nach Antworten systematisch beschrieben wird. So können die Beteiligten leichter Wegmarken und Entscheidungsnotwendigkeiten erkennen. Dazu will diese Arbeitshilfe wesentliche Anregungen geben. Der vorliegende Text ist Ergebnis eines solchen Beteiligungsprozesses. Die Arbeitshilfe steht zum Download bereit und kann als Printausgabe bestellt werden.

https://www.diakonie.de/diakonie-texte/082018-armut-macht-ohnmacht-strategien-der-ermutigung/

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration