Das Bundesjustizministerium plant eine stufenweise Umsetzung der europäischen Vorgaben zum Entschuldungsrecht. Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht kündigte an, die reguläre Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre auch für Verbraucher*innen verkürzen zu wollen. Das soll auch dann gelten, wenn die Verfahrenskosten nicht gedeckt sind. Um einen abrupten Übergang von der sechsjährigen zur dreijährigen Entschuldungsfrist zu verhindern, ist eine Übergangsregelung geplant, bei der die Fristen für Insolvenzverfahren, deren Eröffnung ab dem 17. Dezember 2019 beantragt werden, nach und nach verkürzt werden.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/110719_Restschuldbefreiung.htmlhttps://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/110719_Restschuldbefreiung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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