Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. So hilft die Leistung Alleinerziehenden, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern. Die Sätze werden zum 1. Januar 2020 erhöht. Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro. Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss künftig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro. Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren liegt der Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bisher bei bis zu 272 Euro.

Unterhaltsvorschuss