Thomas Seethaler weist in einem Beitrag auf der Homepage des AK InkassoWatch auf einen sehr interessanten Aufsatz von Dr. Malte Hartmann in der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP 2020, 12-15) hin, der sich mit der Frage befasst, ob Inkassokosten nach den üblicherweise zwischen Gläubiger und Inkassounternehmen vereinbarten Vergütungsmodellen überhaupt als Verzugsschaden vom Schuldner zu erstatten sind.

Seethaler, Zur Problematik fiktiver Inkassokosten

 

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration