Thomas Seethaler weist in einem Beitrag auf der Homepage des AK InkassoWatch auf einen sehr interessanten Aufsatz von Dr. Malte Hartmann in der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP 2020, 12-15) hin, der sich mit der Frage befasst, ob Inkassokosten nach den üblicherweise zwischen Gläubiger und Inkassounternehmen vereinbarten Vergütungsmodellen überhaupt als Verzugsschaden vom Schuldner zu erstatten sind.
Seethaler, Zur Problematik fiktiver Inkassokosten
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