Das Bundesfinanzministerium hat die Kriterien für die Entscheidung über den außergerichtlichen Einigungsversuch mit Schreiben vom 27.02.2021 neu gefasst. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 11. Januar 2002 – IV A 4-S 0550-1/02 – (BStBl I S. 132). Quelle: Inso-Newsletter RA Henning 2-21

www.bundesfinanzministerium.de/ Schreiben vom 27.01.2021

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