Harald Thomé weist in seinem Newsletter 35/2021 vom 26.09.2021 darauf hin, dass die Bundesregierung Rund 190.000 Kindern aus Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften, die Unterhaltsvorschuss erhalten, keinen Kinderfreizeitbonus gewährt. CDU und SPD setzen sich damit in Widerspruch zu ihrer eigenen Gesetzesbegründung: Dort sprechen sie ausdrücklich davon, dass der Kinderfreizeitbonus „bedürftige Familien“ unterstützen solle. (Gesetzentwurf Kitafinanzhilfenänderungsgesetz – KitaFin-HÄndG., Bundestag Drucksache Nr. 19/29765
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