Die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken und wahren: das ist das Ziel des am 01.05.2022 in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Im Kern bezweckt es eine Verankerung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe.
Schutzkonzepte sollen Kinder und Jugendliche systematisch vor sexualisierter Gewalt und weiteren Gewaltformen schützen und ihre Rechte stärken. In allen Jugendamtsbezirken sollen darüber hinaus interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz auf- bzw. ausgebaut werden.
Pressemitteilung MKFFI vom 06.04.2022; Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw) vom 03.05.2022