Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüft derzeit die geltenden Regeln der Beitragsfestsetzung von freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7978) auf eine Kleine Anfrage (20/7820) der Fraktion Die Linke. Diese hatte unter anderem nach der Auslegung von §240 Absatz 4a SGB V gefragt, der Bescheiden von
Krankenkassen über die Beitragshöhe endgültige Wirkung zumisst, selbst wenn diese im Nachgang ein niedrigeres Einkommen nachweisen.
Deutscher Bundestag – Gesundheitsministerium prüft Regeln für Selbständige