Der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden. In die neue Kindergrundsicherung gehen insbesondere das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII ein. Auch die Leistungen zur Förderung für
Teilhabe und Bildung werden in Zukunft primär über die Kindergrundsicherung geregelt. Nach Einschätzung des Paritätischen Gesamtverbandes bewirkt im Ergebnis der vorliegende Entwurf keine nennenswerte Verringerung der Kinderarmut in Deutschland. Die Kindergrundsicherung bündelt bestehende Ansprüche, ohne das Leistungsniveau spürbar zu verbessern.

Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
Paritätischer Gesamtverband Stellungnahme Kindergrundsicherung RefE.pdf
Referentenentwurf BKG_Stand_30.8.23_Ressortabstimmung.docx (live.com)