Wie finanzen.net am 18.12.2016 berichtete, will das Bundeskartellamt Verbraucher*innen besser gegen Abzocke im Netz schützen. Während bisher jeder für sich klagen muss, könnte man, so vermutet der Leiter der Behörde Andreas Mundt, mit behördlicher Durchsetzung deutlich mehr erreichen. Mundt unterstützt deswegen eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wonach das Kartellamt mit zusätzlichen Befugnissen gegen Massenverstöße vorgehen, Musterverfahren führen oder auch die Rückerstattung widerrechtlicher Gewinne an die Verbraucher*innen anordnen könnte.

Zum Artikel

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration