Seit 2011 erarbeitet die Arbeitsgruppe „Stephan Kommission“ Vorschläge für die Optimierung der außergerichtlichen Verhandlungen, gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren und des Zustimmungsersetzungsverfahrens. Nun sind die Informationen auf einer eigenen Webseite zu finden:
Stephan-Kommission
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