Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) vom 23.06.2017, das eine Folge der „Panama Papers“ ist, erweitert die Legitimationsprüfung bei allen Kontobeziehungen. Ab 2018 sind Banken verpflichtet, auch die Steuer-Identifikationsnummer zu erheben (Artikel 1 Nr. 10 und Artikel 3 StUmgBG.

§ 154 Absatz 2a Abgabenordnung [AO]).

 

Banken müssen die Daten zunächst bei den Kundinnen und Kunden erfragen. Einige Menschen werden damit überfordert sein und ihre Steuer-ID nicht benennen können. Die Banken dürfen eine (Basis-)Kontoeröffnung deswegen nicht ablehnen. Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, die Steuer-ID über eine maschinelle Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern zu erheben.

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz