Von Januar bis September 2017 meldeten die Amtsgerichte 53.977 Verbraucherinsolvenzen, das sind 7,9 % weniger als in den ersten neun Monaten 2016. Zusammen mit den Insolvenzen von anderen privaten Schuldnern – darin enthalten: 15.067 Verfahren ehemals Selbständiger – und Nachlässen betrug die Zahl der Verfahren 71.798. Das ist ein Minus von 6,2% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der Rückgang der Unternehmensinsolvenzen (15.169 Fälle in 2017 bis Ende September) beträgt 8,0%. Insgesamt gab es bis Ende September 86.967 Insolvenzen (Unternehmen und übrige Schuldner), das sind 6,5 % weniger als im gleichen Zeitraum 2016.
Die Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ergeben auch, dass die Zahl der Insolvenzverfahren ehemals Selbständiger im Zeitraum Januar bis September 2017 nur um 0,7 % zurückgegangen ist. Der Anteil der Verfahren ehemals Selbständiger (Regel- und Verbraucherverfahren) an allen Verfahren der „übrigen Schuldner“ (also aller Verfahren ohne die Unternehmensinsolvenzen) liegt damit bei 21%.

Pressemitteilung Destatis Nr. 448 vom 12.12.2017

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