Ab dem 01.01.2019 gibt es neue Beschäftigungschancen für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose: Über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II sowie mit der Erneuerung des Lohnkostenzuschusses nach § 16e SGB II. Dabei ist auch eine ganzheitliche Betreuung der Betroffenen vorgesehen, in deren Rahmen die soziale Schuldnerberatung eine Rolle spielen könnte.
Startseite | Info-Center | Fachtagung | Fortbildung | Über uns | Für Schuldner/innen | Kontakt | Impressum | Datenschutz
