Aus dem zur Existenzsicherung von kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgelegten „Programm für Überbrückungshilfen“ können bis zu 80% der fixen Betriebskosten für die Monate Juni bis August 2020 erstattet werden. Die Angaben müssen durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt werden. Für Kleingewerbetreibende darf der Erstattungsbetrag 9.000 EUR nicht übersteigen.

Konjunkturpaket/2020-06-03/Eckpunktepapier, Nr. 13