Wer kennt das nicht, die Liste der Gläubiger ist lang. Die Schuldenregulierung verläuft nach feststehenden Regeln und Prioritäten. Im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung kommen oft Schuldner*innen mit laufenden Unterhaltsforderungen und Unterhaltsschulden in die Beratung. Diese haben einen besonderen Stellenwert in der Schuldenregulierung. Die Fortbildung bietet zunächst einen kleinen Überblick zu den Grundzügen des Unterhaltsrechts, u.a. Wie werden Unterhaltsforderungen ermittelt oder Welche Unterhaltsforderungen werden tituliert? Zum anderen wird an Hand von Beispielen dargestellt, wie laufender Unterhalt reduziert (oder auf „Null“ gestellt) werden kann. Geklärt wird auch unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsschulden, wie normale Schulden im Insolvenzverfahren zu behandeln sind.

Termin:              10.09.2020

Ort:                       Dortmund

Kosten:              95,00 Euro

Veranstalter:                    Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Westliches Westfalen e.V.

Information und Anmeldung

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration