Die Beratungsstellen Arbeit werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes NRW gefördert und führen die Leistungen der bisherigen Erwerbslosenberatungsstellen fort. Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen finden in den Beratungsstellen weiterhin Rat zu Qualifizierung und Beschäftigung sowie Unterstützung bei wirtschaftlichen, psychosozialen und rechtlichen Fragen. Außerdem werden künftig an allen Beratungsstandorten niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten angeboten. Neu ist, dass die Beratungsstellen Arbeit einen zweiten Schwerpunkt im Bereich der Arbeitsausbeutung haben. Als arbeitsausbeuterisch sind Beschäftigungsverhältnisse einzuordnen, bei denen vorgeschriebene Arbeitsbedingungen umgangen werden, zum Beispiel durch die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder fehlende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt findet sich mindestens eine Beratungsstelle. 

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