Für November und Dezember stehen außerordentliche Wirtschaftshilfen zur Verfügung. Die verbesserte Überbrückungshilfe III startet im Januar und gilt bis Juni 2021. Zu ihr gehört nun auch die „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Fragen und Antworten sind auf der Seite der Bundesregierung eingestellt. Wirtschaftliche Hilfen für Selbständige und Überbrückungshilfe III (07.01.2021).

Update: sueddeusche.de vom 19.01.2021