Mit dem Teilhabebericht geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Frage nach, wie Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer sozialen Teilhabe gefördert oder beeinträchtigt werden. Der Bericht zeigt, wie sich die Teilhabe von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen unterscheidet. Wenngleich der Bericht die Überschuldung nicht thematisiert, lassen die Daten zu Armutsrisikoquoten, Vermögen und Rücklagen (S. 279 ff.) vermuten, dass Menschen mit Beeinträchtigungen vergleichbar, möglicherweise sogar häufiger überschuldet sind, als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Das Teilhabestärkungsgesetz, das den Zugang zur Schuldnerberatung wie zu allen kommunalen Eingliederungshilfen für Rehabilitand*innen öffnet, ist noch nicht in Kraft (zum Stand: www.bmas.de).

Pressemitteilungen des BMAS vom 30.04.2021

Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung