Das Gesetz zum Schutz der Gerichtsvollzieher ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt mit Wirkung vom 08.05.2021 in Kraft getreten. Ebenfalls beschlossen wurde eine Änderung des Pfändungschutzkontofortentwicklungsgesetzes (PKoFoG). Danach sollen die Pfändungsfreigrenzen bereits zum 01.07.2021 erhöht werden (Änderung des § 850c ZPO. Eine weitere Änderung im § 850f ZPO betrifft die faktische Unterhaltspflicht. Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft können jetzt nur noch bei einer gesetzlichen Unterhaltspflicht bei einer Pfändungsberechnung berücksichtigt werden.
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