Im ersten Halbjahr 2021 stieg in NRW die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbraucher*innen gegenüber dem ersten Halbjahr 2020 um 53,0 % auf 10.628. Die Zahl der Verfahren der ehemals selbstständig Tätigen stieg um 43,1 % auf 2.397. Von diesen waren 1.151 vereinfachte (Verbraucher-)Verfahren (plus 68,5 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020) und 1.246 Regelinsolvenzverfahren (plus 25,6 %). Der Anstieg ist in NRW regional unterschiedlich ausgeprägt.
Bundesweit stellten 42.304 Verbraucher*innen im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 einen Insolvenzantrag, das war ein Anstieg um 51,1 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2020.
Eine mögliche Ursache für den Anstieg könne laut IT.NRW und Destatis das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang, die Verfahren verkürzten sich von sechs auf drei Jahre. Infolge dessen könnten diese Schuldner*innen „vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese nun nach dem Jahreswechsel gestellt haben“ (IT.NRW).
Der Zuwachs an Insolvenzanträgen mit dem Ziel der Restschuldbefreiung hält auch im Juli 2021 an: 1.850 Verfahren von Verbraucher*innen in NRW meldet IT.NRW und damit einen Anstieg von 83,7 Prozent gegenüber Juli 2020.

Pressemitteilung IT.NRW vom 09.09.2021; Pressemitteilung IT.NRW vom 10.09.2021; Destatis-Pressemeldung vom 10.09.2021; Insolvenzverfahren in NRW im ersten Halbjahr 2020 und 2021 (Gemeindeergebnisse)