Der vereinfachte Zugang zu den sozialen Mindestsicherungssystemen wie unter anderem Grundsicherungsleistungen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag wird bis Ende März 2022 verlängert. Die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld werden in das Jahr 2022 hinein verlängert. Dies sieht ein vom Bundestag verabschiedeter und am 19.11.2021 vom Bundesrat beschlossener Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor.

BT-Drucksache 20/15