Das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale (EPP) an Renten- und Versorgungsbeziehende ist in Kraft getreten. Es sieht eine Einmalzahlung von brutto 300 Euro unter anderem für Rentner*innen vor. Die Leistung, die im Dezember erfolgen soll, ist pfändungsgeschützt. (Oktober-Infodienst).
RentEPPG unter Gesetze-im-Internet