Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“, ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes, für das Jahr 2023 150 Millionen Euro, insbesondere für Energie und Lebensmittel, für die soziale Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Neben den einzelnen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können auch Bürger*innenüber kommunale   bzw. Härtefallregelungen direkt oder mittelbar unterstützt werden. Dies gilt insbesondere zur Vermeidung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten. Die Gelder werden an die Kommunen ausgeschüttet. Diese können die Mittel selbst verwenden oder ganz oder teilweise an Dritte weitergeben. Teil des Adressatenkreises ist dabei auch die Schuldnerberatung. Es besteht daher für sämtliche Schuldnerberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, Mittel u.a. für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien, zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen (wie z.B. Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken etc.) sowie für Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte (z.B. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter) sowie Ungelernte, Ehrenamtler, Studierende, Minijobber etc., die auf Stundenbasis Unterstützungs-, Betreuungs- oder auch Aushilfsarbeiten zur Aufrechterhaltung und / oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen leisten zu beantragen: Die Antragstellung erfolgt gegenüber den Kommunen. Weiterführende Informationen inkl. FAQs sowie Antragsformulare unter:
https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw