Ab 1. Juli 2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Der unpfändbare Grundfreibetrag steigt auf 1.402,28 Euro (1.410,00 Euro beim P-Konto). Der Freibetrag steigt um 527,76 Euro für die erste und um 294,02 Euro für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Vordrucke für die PKontobescheinigungen sind auf der Seite der AG SBV abrufbar:
AG SBV P-Konto-Bescheinigung 2023
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