Mit Wirkung zum 01.01.2024 beträgt die Landesförderung für die Verbraucherinsolvenzberatung in NRW pro VZÄ 59.000 Euro (statt wie bislang 56.000 Euro). Mitte Juni hatte die Freie Wohlfahrtspflege NRW zusammen mit der Verbraucherzentrale NRW die Familienministerin in NRW Josefine Paul angeschrieben und eine dringend notwendige Erhöhung der finanziellen Mittel für die Verbraucherinsolvenzberatung angemahnt. Das Antwortschreiben der Familienministerin zeugt von Verständnis für die Situation und Wertschätzung des Beratungsfeldes. Leider entspricht die zugestandene Erhöhung um 5,4 % nicht der geforderten Erhöhung um 20 %. Quelle und weitere Infos: Erlass Förderung 2024