Tipps der VZ NRW zur Geltendmachung von Ansprüchen
Die Verbraucherzentrale NRW hält das Angebot der Postbank zur Entschädigung (siehe unseren Januar-Infodienst) für viele Fälle nicht hilfreich. Stattdessen empfiehlt sie Kontoinhaber*innen, die von den Konto-Problemen massiv und über längere Zeit betroffen waren, die Geltendmachung weiterer Ansprüche. Als kostenfreie Möglichkeit bietet sich dazu – neben der Möglichkeit der Zivil-Klage – ein
Schiedsverfahren beim Ombudsmann der privaten Banken an. Hierfür hat die VZ NRW Informationen und auch ein Musterschreiben vorbereitet.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/postbank-aerger-mit-dem-pfaendungsschutzkonto-87073