Das „Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ könnte die Vorgaben für Inkassoregelungen verändern. Die Höhe der Rechtsverfolgungskosten werden sich zukünftig möglicherweise an der Art der Inkassotätigkeit orientieren und nicht daran, ob die Leistungen von Inkassodiensten oder Rechtsanwälten erbracht werden. Da dies der bisherigen Verordnungsermächtigung entgegensteht, soll diese aufgehoben werden. Eine Evaluierung dazu soll ab Ende 2016 erfolgen. Eine mögliche Folge könnte sein, dass einheitliche Höchstsätze für das nichtanwaltliche und das anwaltliche Inkasso eingeführt werden.

Zur BT-Drucksache 18/9521