Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen und Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des sozialrechtlichen Existenzminimums bedeutsam. Dazu gibt es eine auf den Stand zum Januar 2017 überarbeitete Arbeitshilfe von Dr. Dieter Zimmermann:

Bescheinigung des sozialrechtlichen Existenzminimums