Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte konnte durchsetzen, dass die Google Inc. mehrere Internetangebote, auf denen personenbezogene Daten aus Insolvenzverfahren unzulässig veröffentlicht werden, generell nicht mehr als Suchergebnisse verlinkt. Betroffene Verbraucher sollten sich auf diese Meldung beziehen und die Löschung von solchen Inhalten fordern. Im Konfliktfall sollten sich die Verbraucher direkt an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten wenden, der für Google zuständig ist.
Quelle: BAG-SB Newsletter 7-2017.
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