Zur Kleinen Anfrage der Linken-Fraktion ergeht eine eher ernüchternde Erklärung der Bundesregierung. In der Antwort wird der Widerspruch zwischen der Systematik des SGB II zur Reduzierung des Regelbedarfs und zum Bedarfsdeckungskonzept (existenzielle Minimum) zwar eingeräumt. Nach Auffassung der Bundesregierung sei die Aufrechnung von Rückzahlungsansprüchen dennoch recht-lich zulässig und dazu „richtig“. Der Leistungsberechtigte habe es „selbst in der Hand, die Mietsache in gutem Zustand zu erhalten und damit seinen vollen Rückzahlungsanspruch auf die Kaution zu sichern“, schreibt die Regierung.

 

Bundesregierung zur Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen