Expert*innen haben jetzt die Initiative ergriffen und einen Aufruf gestartet, der die Kritikpunkte an dem Regierungsentwurf zusammenfasst. Hintergrund ist, dass der vorliegende Regierungsentwurf in einigen wesentlichen Punkten vom Referentenentwurf vom 13.02.2020 abweicht. So wird für Verbraucher*innen die dreijährige Verkürzungsmöglichkeit zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet. Zudem wird wie oben beschrieben u.a. ein neuer Versagungsgrund eingeführt. Im Kern wird das Entschuldungsrecht in Richtung eines Sanktions- und Bewährungsrechts entwickelt anstatt die Eigenverantwortung der Schuldner*innen zu fördern. Der Aufruf soll noch im parlamentarischen Verfahren an die politisch Verantwortlichen weitergeleitet werden. Weitere Unterzeichner*innen sind herzlich eingeladen, sich bei den in der Kopfzeile des Aufrufs aufgeführten Initiatoren zu melden.

Aufruf zum Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens