Die Überbrückungshilfe III ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von acht Monaten (November 2020 bis Juni 2021). Es hat das Ziel, Umsatzrückgänge während der CoronaKrise zu mildern. Parallel zur Überbrückungshilfe III ist eine Neustarthilfe für Soloselbstständige vorgesehen. Anträge auf die Überbrückungshilfe III können Unternehmen über einen prüfenden Dritten stellen. Die Neustarthilfe können Soloselbständige als Direktantrag selbst beantragen.

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