Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) haben die deutschen Amtsgerichte im Jahr 2020 15 841 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 15,5 % weniger als 2019. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Das Jahresergebnis 2020 ist maßgeblich durch die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht in der Corona-Krise beeinflusst. Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 59 203 übrige Schuldner*innen im Jahr 2020 Insolvenz an. Das waren 30,6 % weniger als im Vorjahr. Darunter waren 41 753 Insolvenzanträge von Verbraucher*innen (-33,3 %) sowie 13 671 Insolvenzanträge selbstständig Tätigen (-25,8 %). Der deutliche Rückgang an Anträgen von Verbraucher*innen, so Destatis, habe sich bereits seit Juli angedeutet und sei vermutlich auf die Neuregelung zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zurückzuführen. Es sei davon auszugehen, dass deshalb nun nach und nach viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag stellen werden.
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