Am 21.05.2021 wurden die ab 01.07.2021 gültigen Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Freibeträge lauten: 1.252,64 € für Schuldner und 471,44 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und 262,65 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Auf der Webseite der AG SBV finden Sie die angepassten P-Konto Bescheinigungen in verschiedenen Formaten. Der Infodienst Schuldnerberatung hat umfangreiche Begleitmaterialien zusammengestellt.

BMJV: Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2021

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