Mit den Anpassungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung werden die grundlegenden Arbeitsschutzregeln für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis einschließlich 24. November 2021 gelten. Die entsprechende Änderungsverordnung ist am 10. September 2021 in Kraft getreten.

Pressemitteilung des BMAS vom 01.09.2021

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration