Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die EOS Investment GmbH zugelassen. Betroffene können sich ab sofort beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Nur Angemeldete nehmen an der Musterfeststellungsklage teil.
Weitere Informationen dazu gibt es hier: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/klage-gegen-geldeintreiber-der-otto-group-klageregister-ist-jetzt-eroeffnet

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