Mit einer kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke Drucksache 19/32069 stellten diverse Abgeordnete im August 2021 Fragen zu den sozialen Auswirkungen der Veränderungen der vergangenen Jahre zu Studienfinanzierung und Streichung von Rentenansprüchen durch Hochschulzeiten. Die Antwort der Bundesregierung ist unter Drucksache 19/32358 zu finden. Ein für die Schuldnerberatung besonders interessanter Punkt ist die Beantwortung der Frage, welche Möglichkeiten es für „Altschuldner“ für einen nachträglichen Schuldenerlass gibt, die keinen entsprechenden Antrag gestellt hatten. Die Antwort auf diese Frage 3d befindet sich auf Seite 3, Zitat: „Nach § 59 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) besteht nach Lage des Einzelfalls gegebenenfalls die Möglichkeit, durch unbefristete Niederschlagung von der aktiven Verfolgung des Anspruchs abzusehen. Dieses kommt für „Altfälle“ dann in Betracht, wenn anzunehmen ist, dass die Einziehung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmenden dauerhaft ohne Erfolg bleiben wird.“

Antwort der Bundesregierung vom 07.09.2021