Der Bundesrat hat in seiner Oktober-Sitzung noch keinen Beschluss über den neuen Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) gefasst. In dem jeweiligen § 19 beider Verordnungen werden die Regelungen zum Schutz vor Energiesperren neu gefasst (zu dem Entwurf siehe den September-Infodienst).
Entwurf des BMWi im Bundesrat: BR-Drucksache 724/21 vom 16.09.2021.