Auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums sind detaillierte Informationen zur Funktionsweise der Strom- und Gaspreisbremse mit Beispielsfällen zu finden. Für einen Teil des bisherigen Verbrauchs werden die Preise insbesondere für private Haushalte pauschal begrenzt. Wenn die Hilfe nicht reicht, stehen Fonds für Härtefälle zu Verfügung. Die Dezember-Soforthilfe sollte die Zeit bis zur Einführung der Preisbremsen im März überbrücken. Mit einem Rechner der Verbraucherzentrale lässt sich der (rückwirkend) ab Januar 2023 geltende Abschlagsbetrag kalkulieren. 
BMWK vom 19.12.2022
www.verbraucherzentrale.de